Ihr gesetzlicher Versorgungsanspruch nach einer Brustoperation
Erstversorgung nach Brustamputation oder Brusterhaltender Therapie (BET)
Die Erstversorgung findet in der Klinik durch eine Mitarbeiterin eines Sanitätshauses, direkt nach der Operation statt.
- 1 Erstversorgungsprothese (Stoffprothese mit Wattefüllung)
- Zuschuss zu 1 Erstversorgungs-BH nach Brustamputation oder 1 Kompressions-BH nach Brusterhaltender Therapie (BET)
Erstausstattung
Etwa 6 bis 8 Wochen nach der Operation, wenn die Narbe verheilt und die Schwellungen abgeklungen sind, können Sie eine Silikonprothese (nach Mastektomie) bzw. ein Ausgleichsteil (nach BET) auswählen.
- 1 Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder 1 Silikonausgleichsteil nach BET
- Zuschuss zu 2 Spezial-BHs mit eingenähten Taschen als Prothesenhalterung bzw. zum Einlegen des Ausgleichsteils
- Zuschuss zu 1 Spezialbadeanzug/-bikini mit Taschen
- 1 Kompressions-BH und 1 Stuttgarter Gürtel nach Brustrekonstruktion
Regelmäßig
- Jährlich: Zuschuss zu 2 prothesengerechten Spezial-BHs
- 2-jährlich: 1 Silikonbrustprothese nach Brustamputation oder 1 Silikonausgleichsteil nach BET
- 2- bis 3-jährlich: Zuschuss zu 1 Spezialbadeanzug/-bikini
Kostenübernahme durch die Krankenkasse
Informieren Sie sich bei Ihrer Krankenkasse oder bei unseren Mitarbeiterinnen über die Höhe der Übernahme der Verordnung. Die Höhe variiert von krankenkasse zu Krankenkasse. Auf Ihrer Verordnung sollte entweder „2 Epithesen BHs“ oder „2 Prothesen-BHs“ oder „2 Spezial-BHs mit Taschen“ vermerkt sein, da die BHs sonst von der Krankenkasse als nicht bezuschussungsfähig eingestuft werden. Das Gleiche gilt für die Bezeichnung der speziellen Badeanzüge.
Im Normalfall übernehmen die Krankenkassen außerdem die Kosten für eine Neuversorgung mit einer Brustprothese und Spezial-BH, wenn sich Ihr Gewicht und dadurch Ihre Brustgröße verändern. Die Gewichtsveränderung muss vom Arzt bestätigt werden.